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Alle Jahre wieder: Steuervereinfachung
[i]37 PrüfbittenErgebnisse des Koalitionsausschusses: Eine Steuervereinfachung befindet sich immer in einem Zielkonflikt zwischen notwendiger Typisierung und fehlender Einzelfallgerechtigkeit. Eine Steuervereinfachung steht daher vor dem Problem, eine Typisierung zu finden, die den Besteuerungsprozeß erheblich vereinfacht, gleichwohl aber die ?Kollateralschäden? durch die Typisierung in Grenzen hält. Der Koalitionsausschuss hat hierzu jüngst 37 Punkte zur Steuervereinfachung mit einem geplanten Entlastungsvolumen von insgesamt 590 Mio. ? präsentiert. Hierbei sollen die Unternehmen um 4 Mrd. ? Bürokratiekosten entlastet werden, wobei die Zusammensetzung dieser Zahl unklar bleibt.
Finanzwirksame Maßnahmen: Das Entlastungsvolumen der folgenden finanzwirksamen Maßnahmen wird mit 590 Mio. € jährlich beziffert:
[i]Anhebung des Arbeitnehmer-PauschbetragsAnhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 € (Entlastung: 330 Mio. €): Es soll bei 22 Mio. Arbeitnehmerveranlagungen eine Reduzierung von Belegerfordernissen erfolgen. Dieser Wert erscheint überhöht. Eine Reduzierung von Belegpflichten tritt lediglich bei jenen Personen ein, die bisher mit ihren Werbungskosten über dem Pauschbetrag lagen, diesen n...