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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Gegenstromverfahren

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Das G. kombiniert die Top-down- und die Bottom-up-Planung. Zunächst werden vorläufige Oberziele durch die oberste Führungsebene vorgegeben und durch das untere Management schrittweise durch Teilpläne konkretisiert, die dann zu einem Gesamtplan zusammengefasst werden. Bei Problemen mit der Realisierbarkeit der Zielvorgaben kann die Geschäftsführung diese korrigieren. Ist das planungsrelevante Wissen über die ganze Hierarchie verteilt, so nutzt die Unternehmensspitze ihr Überblickswissen, um strategische Leitlinien und zentrale Formalziele, z.B. eine Mindestrendite, vorzugeben. Die dezentralen Planungsinstanzen bringen ihr Detailwissen ein und formulieren daraus Bottom-up-Planvorstellungen, die mit den Top-down-Zielvorgaben abgestimmt werden.

Durch das G. können die Akzeptanz der Planung in den unteren Hierarchieebenen und die Realitätsnähe der Planziele verbessert werden. Allerdings sind die erforderlichen Abstimmungsprozesse über die Hierarchieebenen eines Unternehmens sehr aufwändig.

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