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Gebrochene Abschreibung, gespaltene Abschreibung
G. A. ist die Aufteilung der Abschreibung in einen fixen und einen variablen Anteil, wobei der fixe Anteil Ausdruck des Zeitverschleißes, der variable Ausdruck des Gebrauchsverschleißes ist.
Ein für den Tropeneinsatz vorgesehener Lkw ist in der Lage, 100.000 km zu fahren. Der Anschaffungspreis beträgt 200.000 €, der Restwert wird mit Null angenommen. Unabhängig von der tatsächlichen Beanspruchung ist der Lkw nach 40 Monaten nicht mehr einsetzbar (Zeitverschleiß). Die durchschnittliche monatliche Fahrleistung liegt bei B = 4.000 km. Dann gilt für die monatliche Abschreibung (a):
a =
abzuschreibender Betrag |
Gesamtleistung |
a =
200.000 |
100.000 |
a =
abzuschreibender Betrag |
Nutzungszeit |
200.000 |
40 |
Die Abbildung zeigt, dass bei einer unter 2.500 km liegenden monatlichen Fahrleistung der Zeitverschleiß dominiert. Er ist dann alleinige Abschreibungsursache. Die kalkulatorische Abschreibung von 5.000 €/Monat gehört zu den Fixkosten.
Liegt die monatliche Fahrleistung über 2.500 km, so dominiert der Gebra...