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Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Das KonTraG ist ein Artikelgesetz, welches Paragraphen bereits bestehender Gesetze, insbesondere des Aktien- und des Handelsgesetzes, ändert und ergänzt. Das KonTraG trat 1998 mit dem Ziel in Kraft, fehlendem Risikobewusstsein und nicht ausreichenden Kontroll- und Informationsmechanismen in Unternehmen entgegenzuwirken. Laut Gesetzesbegründung soll das KonTraG die Transparenz und Publizität erhöhen sowie die Kontrolle durch die Hauptversammlung stärken. Weitere Ziele sind eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung und der Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat sowie eine kritische Prüfung des Beteiligungsbesitzes von Kreditinstituten.