Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 14.12.2010

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini

Das KonTraG ist ein Artikelgesetz, welches Paragraphen bereits bestehender Gesetze, insbesondere des Aktien- und des Handelsgesetzes, ändert und ergänzt. Das KonTraG trat 1998 mit dem Ziel in Kraft, fehlendem Risikobewusstsein und nicht ausreichenden Kontroll- und Informationsmechanismen in Unternehmen entgegenzuwirken. Laut Gesetzesbegründung soll das KonTraG die Transparenz und Publizität erhöhen sowie die Kontrolle durch die Hauptversammlung stärken. Weitere Ziele sind eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung und der Zusammenarbeit zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat sowie eine kritische Prüfung des Beteiligungsbesitzes von Kreditinstituten.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen