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Geometrisch-degressive Abschreibung
Bei diesem Verfahren der Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag durch Multiplikation des Restwertes des Vorjahres mit einem im Zeitablauf gleichbleibenden Prozentsatz ermittelt (Restwertabschreibung). Das ergibt fallende jährliche Abschreibungsbeträge.
Anschaffungskosten = 8.000 €; Nutzungsdauer = 4 Jahre; Abschreibungsprozentsatz = 50 %; Restwert = 500 €.
Für den jährlichen Abschreibungsbetrag a gilt: a = Restwert Vorjahr · Abschreibungsprozentsatz.
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Jahr | Anfangswert (€) | Abschreibung a (€/J) | Endwert (€) |
1 | 8.000 | 4.000 | 4.000 |
2 | 4.000 | 2.000 | 2.000 |
3 | 2.000 | 1.000 | 1.000 |
4 | 1.000 | 500 | 500 |
Steuerlich darf der Prozentsatz der g.-d. Abschreibung z. B. höchstens das Dreifache des Prozentsatzes der linearen Abschreibung betragen und 30 % nicht übersteigen (§ 7 Abs. 2 EStG).