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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Garantiekosten
Begriff:
G. (Gewährleistungskosten) sind Kosten aus Ersatzlieferungen, Preisnachlässen, Nachbesserungen und Vertragsstrafen. Sie gehören zu den Einzelwagnissen und sind kalkulatorische Kosten.
Problem:
(1) G. sind so zu kalkulieren, dass sie sich langfristig mit den tatsächlich auftretenden Garantieverpflichtungen ausgleichen.
(2) G. sind Sondereinzelkosten der Kostenträger, die im Rahmen der zeitlichen Abgrenzung in gleichen Monatsbeträgen erfasst werden.