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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Gemeinkostenlöhne
Begriff:
G. (Hilfslöhne) sind Löhne für solche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung der Leistungseinheiten stehen und deshalb den Erzeugnissen nicht verursachungsgerecht zurechenbar sind.
Beispiel:
Vorarbeiterlöhne, Einrichterlöhne, Löhne für Transport- und Reinigungsarbeiten.
Hinweis:
In der Praxis dominiert die Bezeichnung Hilfslöhne. Dieser Begriff stellt nicht auf die Qualifikation der Arbeiter (Facharbeiter/Hilfsarbeiter) ab, sondern allein auf die Art der Verrechnung der jeweiligen Löhne als Gemeinkosten.