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Gemeinkostenlöhne
G. (Hilfslöhne) sind Löhne für solche Tätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung der Leistungseinheiten stehen und deshalb den Erzeugnissen nicht verursachungsgerecht zurechenbar sind.
Vorarbeiterlöhne, Einrichterlöhne, Löhne für Transport- und Reinigungsarbeiten.
In der Praxis dominiert die Bezeichnung Hilfslöhne. Dieser Begriff stellt nicht auf die Qualifikation der Arbeiter (Facharbeiter/Hilfsarbeiter) ab, sondern allein auf die Art der Verrechnung der jeweiligen Löhne als Gemeinkosten.