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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Beschäftigungsabweichung (BA)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

BA ist die Differenz zwischen Sollkosten und verrechneten Plankosten.

Problem:

Sie ist keine echte Kostenabweichung, sondern eine Verrechnungsdifferenz, und zwar der Teil der Fixkosten Kf, der bei Unterbeschäftigung zu wenig und bei Überbeschäftigung zu viel auf die Kostenträger verrechnet worden ist. BA und Leerkosten sind identisch (vgl. Abbildung).

Beispiel:

Hat eine Kostenstelle fixe Kosten von 20.000 € und eine geplante Beschäftigung von 20.000 Leistungseinheiten, so ergibt sich ein Plankostenverrechnungssatz für die Fixkosten von 1 €. Sinkt die Beschäftigung auf den Istwert von 10.000 Leistungseinheiten, so beträgt die BA 10.000 €; um diesen Betrag werden die Fixkosten zu niedrig angesetzt, wenn man mit 1 € je Leistungseinheit rechnet. Bei einer Istbeschäftigung von Null stimmen fixe Kosten und BA überein.

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