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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten
Begriff:
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Die Anschaffungskosten umfassen alle tatsächlich angefallenen Ausgaben, die zu leisten sind, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es gilt:
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Anschaffungspreis | |
- | Rabatte und Skonti |
+ | Anschaffungsnebenkosten |
= | Anschaffungskosten |
Anschaffungsnebenkosten können sein: Transportkosten, Provisionen, Aufstellungskosten.
Hinweis:
Die Ermittlung der A. erfordert eine Bewertung, die sich bei externer Rechnungslegung nach § 255 HGB richtet; ähnlich verhält es sich bei der Ermittlung der Herstellungskosten.