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Lexikon - Stand: 14.12.2010

Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Die Anschaffungskosten umfassen alle tatsächlich angefallenen Ausgaben, die zu leisten sind, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es gilt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Anschaffungspreis
-
Rabatte und Skonti
+
Anschaffungsnebenkosten
=
Anschaffungskosten

Anschaffungsnebenkosten können sein: Transportkosten, Provisionen, Aufstellungskosten.

Hinweis:

Die Ermittlung der A. erfordert eine Bewertung, die sich bei externer Rechnungslegung nach § 255 HGB richtet; ähnlich verhält es sich bei der Ermittlung der Herstellungskosten.

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