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Steuerrecht | Flächenschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden
Seit dem ist die Vorsteuer bei Gebäuden, die sowohl umsatzsteuerfrei als auch umsatzsteuerpflichtig vermietet werden, nach dem Verhältnis der steuerfrei und steuerpflichtig genutzten Flächen aufzuteilen. Die Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel ist nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG faktisch ausgeschlossen.
Der BFH hat nun den EuGH angerufen, ob der Ausschluss des Umsatzschlüssels europarechtlich vereinbar ist . Der BFH hält es für fraglich, ob der bundesdeutsche Gesetzgeber berechtigt ist, den Umsatzschlüssel durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG einzuschränken und den Flächenschlüssel vorzuschreiben.
Soweit die [i]USt-Bescheide offen haltenVorsteueraufteilung anhand des Umsatzschlüssels vorteilhafter ist, sollte die Umsatzsteuerfestsetzung unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des BFH offen gehalten werden.
Meurer, ...