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BMF 08.11.2010 IV C 6 - S 2128/07/10001, BBK 24/2010 S. 1160

Steuerrecht | Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots in der steuerlichen Gewinnermittlung

Das BMF äußert sich in seinem Schreiben vom zur Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens , insbesondere des Teilabzugsverbots gem. § 3c Abs. 2 EStG, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sowie bei der Teilwertabschreibung betrieblicher Darlehensforderungen.

Bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung soll das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendbar sein, wenn das Nutzungsentgelt (Pacht) fremdüblich ist. [i]Kein Teilabzugsverbot bei fremdüblicher PachtHingegen soll das Teilabzugsverbot greifen, wenn die Nutzungsüberlassung unentgeltlich erfolgt. Eine teilentgeltliche Nutzungsüberlassung ist nach Ansicht des BMF in eine vollentgeltliche und in eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung aufzuteilen: Hinsichtlich des unentgeltlichen Teils gilt dann das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG.

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