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BFH 10.08.2010 VI R 1/08, BBK 24/2010 S. 1164

Lohn und Gehalt | Negative Einnahmen eines Arbeitnehmers nur bei Rückzahlung des Arbeitslohns an den Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer hat nur dann negative Einnahmen, wenn der Arbeitslohn, den er erhalten und versteuert hat, wieder bei ihm abfließt und an den Arbeitgeber zurückgezahlt wird. Es handelt sich dann bei der Rückzahlung um den sog. actus contrarius zur Lohnzahlung. Folge: Die Rückzahlung kann als negative Einnahme in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden.

Hingegen liegt keine negative [i]Beispiel, wann keine negative Einnahme vorliegtEinnahme vor, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Wohnung verbilligt erwirbt (Arbeitslohn in Höhe der Verbilligung) und später diese Wohnung aufgrund einer Zwangsversteigerung verliert, weil sein Arbeitgeber den Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Ursache für den Verlust der Wohnung ist dann allein der nicht erfüllte Kaufvertrag, nicht aber der Arbeitsvertrag....

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