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Reisekosten | Keine Übernachtungspauschale für Auslandsdienstreise bei vollständiger Erstattung durch Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer kann keine Pauschale für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen geltend machen, wenn ihm die Übernachtungskosten vollständig vom Arbeitgeber erstattet wurden. Ist die Übernachtungspauschale also höher als die tatsächlich entstandenen und erstatteten Übernachtungskosten, scheidet ein Werbungskostenabzug in Höhe dieser Differenz aus.
Der BFH lehnte im Streitfall den Werbungskostenabzug ab, weil dem Arbeitnehmer keine eigenen Aufwendungen entstanden waren, denn der Arbeitgeber hatte die Kosten vollständig erstattet. Die in den LStR 2005 bis zum VZ 2007 geltenden Übernachtungspauschalen stellten lediglich eine Nachweiserleichterung hinsichtlich der tatsächlich im Ausland entstandenen Kosten dar; sie waren aber keine echten Pauschalbeträge, d. h. sie durften ...