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Gesellschaftsrecht | Amtsniederlegung des Geschäftsführers
Der Wirksamkeit einer Amtsniederlegungserklärung des GmbH-Geschäftsführers steht nicht entgegen, wenn diese zwar an die GmbH adressiert ist, jedoch einem weiteren Geschäftsführer und Mitgesellschafter der GmbH zugeht.
Grundsätzlich kann der GmbH-Geschäftsführer sein Amt durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung nur gegenüber dem Bestellungsorgan – i. d. R. also der Gesellschafterversammlung –, nicht aber gegenüber dem Geschäftsführer oder gar gegenüber sich selbst niederlegen (vgl. I-3 Wx 118/05). Ob das Registergericht einen Nachweis über den Zugang der – materiell-rechtlich formlos wirksamen – Amtsniederlegungerklärung verlangen kann, ist streitig. Das OLG Hamm bejaht dies, lässt als Nachweis aber einen Einschreiben-Rückschein ausr...