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Umsatzsteuer | Keine steuerfreie Heilbehandlung durch Subunternehmer ohne eigenständigen Befähigungsnachweis
Nach dem ergibt sich aus einer nach dem SGB V einem Arzt für dessen Heilbehandlungsleistung (Aknebehandlung) geschuldeten Erstattung einer Krankenkasse nicht, dass der vom Arzt eingeschaltete Subunternehmer (Kosmetiker) über die erforderliche berufliche Befähigung zur Durchführung einer Heilbehandlungsmaßnahme i. S. von § 4 Nr. 14 UStG verfügt.
Die Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen erfordert es nicht, dass Leistungsempfänger im umsatzsteuerrechtlichen Sinne unmittelbar die Patienten sind, so dass die Subunternehmertätigkeit für einen Arzt der Steuerbefreiung nicht entgegensteht. Allerdings färbt dessen heilberufliche Befähigung nicht auf den Subunternehmer ab. An dieser „formellen” Befähigung fehlt es nach Auffassung des BFH der Klägerin, die Kosmetikerin mit ein...