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Umsatzsteuer | Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem SGB III
Gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person abgeschlossene Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Mit Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. ist u. a. § 49 SGB III (Trainingsmaßnahmen) weggefallen. Dafür wurde u. a. § 46 SGB III neu gefasst. Mit wird infolgedessen in Abschn. 4.21.2 UStAE der Abs. 3 neu gefasst.