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Lexikon - Stand: 08.12.2010

Zeitlohn

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Z. ist ein Arbeitsentgelt, das sich nach der Stundenzahl richtet, die ein Mitarbeiter im Unternehmen anwesend ist.

Für das Arbeitsentgelt gilt:

Zeitlohn = geleistete Arbeitsstunden · Lohnsatz je Stunde

Problem:

(1) Beim Z. fehlt der Anreiz, die Leistung zu steigern. Minderleistungen führen zu steigenden Lohnstückkosten.

(2) In vielen Bereichen ist der Z. dennoch die zweckmäßigste Lohnform, zum Beispiel bei

  • dispositiven und Qualitätsarbeiten,

  • gefährlichen Tätigkeiten,

  • festgelegter Arbeitsgeschwindigkeit (z. B. Fließband),

  • Bereitschaftsdienst und Überwachungstätigkeiten.

Hinweis:

(1) Im Kern ist auch der Z. ein Leistungslohn, da langfristig die Normalleistung erwartet wird.

(2) Auch in der Einteilung der Mitarbeiter in verschiedene Leistungsstufen mit unterschiedlichen Lohnsätzen je Stunde ist ein Übergang des Z. zum Leistungslohn zu sehen.

(3) Der Z. gehört im Regelfall zu den Gemeinkosten (Ausnahme: festgelegte Arbeitsgeschwindigkeit) und lässt sich nicht direkt den Kostenträgern zurechnen.

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