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Die 5-%-Besteuerung des § 8b KStG ist verfassungsgemäß
Nachdem § 8b Abs. 5 KStG bislang überwiegend unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten kritisiert wurde, hat das BVerfG das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot erstmals einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Mit Beschluss v. - 1 BvL 12/07 NWB JAAAD-56748 hat es entschieden, dass das 5 %ige pauschale Abzugsverbot im Zusammenhang mit Dividenden und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach Ansicht der Karlsruher Richter dient die mit der Vorschrift verbundene Typisierung und Pauschalierung der Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von Beteiligungen. Es entfällt die nach früherer Rechtslage erforderliche und im Einzelfall sehr aufwendige Zuordnung von Finanzierungs- und sonstigen Aufwendungen zu den jeweiligen Beteiligungen; die über die 5-%-Pauschale hinausgehenden Ausgaben bleiben uneingeschränkt abzugsfähig. Des Weiteren beseitigt die Pauschalregelung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die vor Inkrafttreten der Regelung bei Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG bestanden haben und in der Praxis vielfach genutzt wurden (z. B. sog. Ballooning: zeitliche Steuerung von Gewinnausschüttungen, Moratorium bis zur Rückzahlung der ...