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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Schuldscheindarlehen (SSD)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

SSD sind anleiheähnliche, meist langfristige Großkredite, die auf nichtöffentlichem Weg, also unter Ausschaltung der Börse, vorwiegend bei Nichtbanken-Kapitalsammelstellen aufgenommen werden. Kreditgeber sind hauptsächlich Versicherungsunternehmungen und Pensionskassen. Kreditnehmer sind Unternehmungen erster Bonität, die die Bonitätsanforderungen der Kreditgeber erfüllen. Häufig wird zwischen Kreditgeber und -nehmer ein Vermittler (Makler oder Bank) geschaltet.

Hinweis:

(1) Der Begriff SSD leitet sich aus der Zusammenziehung der Bilanzposition „Schuldscheinforderungen und Darlehen” in der Versicherungswirtschaft her. Dabei ist zu beachten, dass keine Übereinstimmung im strengen Sinne besteht: Für ein SSD ist es kein konstituierendes Merkmal, dass tatsächlich ein Schuldschein ausgestellt wird. Der Schuldschein, sollte er ausgestellt werden, ist kein Wertpapier, sondern lediglich ein beweiserleichterndes Dokument, das die sonst dem Gläubiger obliegende Beweislast auf den Schuldner verlagert.

(2) Die Ausstattung der SSD weist Ähnlichkeiten mit jener der Obligationen auf. Im Einzelnen gilt:

  1. Der Nominalzinssatz, häufig ein Festz...

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