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Lexikon - Stand: 07.12.2010
Sorten und Devisen
Begriff:
S. sind ausländische Barzahlungsmittel (= Banknoten und Geldmünzen). D. sind unbare Forderungen in fremder Währung an einem ausländischen Platz. Meist handelt es sich dabei um Sichtguthaben. Weiter gehören zu den D. Wechsel und Schecks in fremder Währung, die im Ausland zahlbar sind.
Problem:
Die als S. bezeichneten ausländischen Noten und Münzen gehören im strengen Sinne nicht zu den D. Da sie aber durch Einzahlung auf ein Konto in D. umgewandelt werden können, stellt man sie diesen oft gleich.