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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kalkulationszinsfuß, -zinssatz

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. (wörtl.: Rechenzinsfuß) ist die subjektiv zu bestimmende Mindestverzinsungsanforderung des Investors an seine Investition.

Festlegung:

Vor Durchführung der Investitionsrechnung ist der betriebliche K. festzulegen. Mit diesem Zins wird kalkuliert, deshalb die Bezeichnung K. Er kann aus einem Basiszins und einem Risikozuschlag bestehen. Der Basiszins bei vollständiger Eigenfinanzierung ist der Habenzins des Kapitalmarktes. Bei vollständiger Fremdfinanzierung stellt der Sollzinssatz des Kapitalmarktes die Basis dar. Wird die Investition mit Eigen- und Fremdmitteln finanziert, so kann der K. als gewichtetes arithmetisches Mittel aus dem K. bei vollständiger Eigen- und jenem bei vollständiger Fremdfinanzierung errechnet werden. In der Praxis wird allerdings auch bei Mischfinanzierung der Sollzinssatz des Kapitalmarktes als Basiszins herangezogen. Gelegentlich wird der K. auch nach Maßgabe der jeweiligen Opportunitätskosten festgelegt (= Rendite der besten nicht gewählten Alternative).

Problem:

(1) Am Kapitalmarkt gibt es nicht einen, sondern viele Haben- und Sollzinssätze, so dass schon der Basiszins nicht ...

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