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Kostenträgerrechnung
Die K. ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung. Als dritte Stufe folgt sie auf die Kostenstellenrechnung und ermittelt die Kosten der betrieblichen Leistungen. Sie beantwortet also die Frage: Wofür sind wieviel Kosten angefallen?
Die K. wird sowohl für die Gesamtstückzahl einer Leistungsart in der Periode (Kostenträgerzeitrechnung) als auch für das einzelne Stück, die einzelne Leistungseinheit (Kostenträgerstückrechnung) durchgeführt. In der Praxis bezeichnet man die Kostenträgerstückrechnung meist als Kalkulation.
Aus der Hauptaufgabe der K., der Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger, entweder unmittelbar bei Kostenträgereinzelkosten oder über die Kostenstellen bei Kostenträgergemeinkosten, ergeben sich folgende Einzelaufgaben:
Beurteilung der Ertragskraft eines Kostenträgers durch Vergleich von Verkaufserlösen und zugerechneten Kosten;
Preisfindung am Absatzmarkt bei staatlichen Aufträgen, die nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) kalkuliert werden;
Ermittlung der kurzfristigen und langfristigen Preisuntergrenzen;
Vergleich von Vo...