Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenträgergemeinkosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. können den produzierten Leistungen nicht verursachungsgerecht (direkt), sondern nur mittels mehr oder weniger willkürlicher Schlüsselung zugerechnet werden (Gemeinkosten, Gemeinkostenschlüsselung). Die Schlüsselung erfolgt mit Hilfe von Kalkulationssätzen (= Verrechnungssätze oder Zuschlagssätze). Die Teilkostenrechnung verzichtet auf die Zurechnung fixer K.; sie beschränkt sich auf die Zurechnung variabler K.

Beispiel:

Kalkulatorische Zinsen und kalkulatorische Abschreibungen, Gehälter und Sozialkosten, Energie- und Reinigungskosten, Steuern, Gebühren und Beiträge.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen