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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenträger

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. sind alle vom Betrieb erstellten Leistungen. Sie haben als Kalkulationsobjekte der Kostenträgerrechnung alle Kosten zu „tragen”. Sie können als Absatzleistungen zur Verwertung am Markt, aber auch als innerbetriebliche Leistungen zur Wiederverwertung im Betrieb bestimmt sein.

Beispiel:

Absatzleistungen sind: Endprodukte, Zwischenerzeugnisse für Endprodukte, Montage-, Revisions- und Wartungsleistungen, Ingenieur- und Konstruktionsarbeiten, Programmier-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen.

Innerbetriebliche Leistungen sind: selbsterstellte Anlagen, Maschinen und Werkzeuge, innerbetriebliche Transporte, Eigendampf, -strom, -gas, Eigeninstandhaltung, Forschungs- und Entwicklungsleistungen.

Übers.: Absatzleistungen und innerbetriebliche Leistungen sind Kostenträger

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