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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenelastizität

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. (Kostenreagibilität, Reagibilitätsgrad) zeigt, wie sich eine einzelne Kostenart ändert, sofern sich ein Kostenbestimmungsfaktor (meist Beschäftigung) ändert. Sie gibt an, um wieviel Prozent sich die Kosten ändern, wenn sich die Beschäftigung um ein Prozent ändert. Es gilt:

Hinweis:

K. ist verwandt mit dem Variator.

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