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Kosten
Unter K. versteht man den bewerteten Verzehr von Gütern (= Sachgüter und Dienstleistungen) im Produktionsprozess für Herstellung und Absatz der betrieblichen Leistungen und die Aufrechterhaltung der hierfür notwendigen Kapazitäten. Das ist der auf Schmalenbach (1873 – 1955) zurückgehende wertmäßige Kostenbegriff, der heute in der praktischen Kostenrechnung vorherrscht. Andere Kostenbegriffe, etwa der zahlungsorientierte (pagatorische), sind dagegen praktisch bedeutungslos.
K. sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Es muss ein Verzehr von Sachgütern und/oder Dienstleistungen vorliegen.
Der Verzehr von Sachgütern und/oder Dienstleistungen ist zu bewerten.
Der Verzehr muss im Betrieb, im Produktionsprozess stattfinden.
Der Verzehr muss leistungsbezogen sein.
(1) Die K. sind von den anderen einsatzbezogenen Grundbegriffen des Rechnungswesens (Auszahlung, Ausgabe, Aufwand) klar zu trennen, eine sorgfältige Abgrenzung ist erforderlich.
(2) Die Festlegung der Grundkosten ist vergleichsweise einfach: Hier übernimmt man wegen Grundkosten = Zweckaufwand die entsprechenden Aufwandspositionen aus der Finanzb...