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Kontrollträger
ist derjenige, der die Kontrolle ausübt und die Verantwortung für sie übernimmt. K. können Manager, spezielle Abteilungen, wie z.B. das Controlling, Kontrollausschüsse, wie z.B. der Aufsichtsrat, oder ein externer Kontrollbeauftragter, z.B. ein Wirtschaftsprüfer, sein. Im ersten Fall spricht man von Selbstkontrolle, in den anderen Fällen von Fremdkontrolle. Für eine Fremdkontrolle durch Controller spricht neben der Arbeitsentlastung des Managements, dass die Effizienz und Effektivität der Kontrolltätigkeit durch die Spezialisierungsvorteile des Controllers verbessert werden. Darüber hinaus sind Controller neutral und können somit eine Filterfunktion übernehmen. Andererseits ist Kontrolle sehr verhaltenssensibel und kann Akzeptanzprobleme bei den kontrollierten Mitarbeitern bewirken (dysfunktionales Verhalten). Zudem wird nur durch Selbstkontrolle der Zugriff auf das für die Abweichungsanalyse erforderliche geschäftsspezifische Wissen der dezentralen Bereiche gewährleistet. Auch ein hoher Zeitdruck des Managements spricht für eine Selbstkontrolle. Voraussetzungen für die Einführung einer Selbstkontrolle sind entsprechende kognitive Fäh...