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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kapitaldienst (KD)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Der KD ist ein wichtiger Begriff, der in verschiedenen Teilgebieten der Betriebswirtschaftslehre genutzt wird.

  1. Kostenrechnung:

    KD = kalk. Abschreibungen + kalk. Zinsen

  2. Investition:

    KD = Wiedergewinnungsanteil + Zinsanteil

  3. Finanzierung:

    KD = Tilgungsanteil + Zinsanteil

Beispiel:

Für eine Maschine mit Anschaffungskosten von A = 100.000 €, einer Nutzungsdauer von n = 10 Jahren und einem Restwert von Null ermittelt man den KD beim kalkulatorischen Zinssatz von i = 8 % wie folgt:

KD = 

A
n
 + 
A
2
 · i = 10.000 + 50.000 · 0,08 = 14.000 (€/Jahr)

Problem:

Diese in der Kostenrechnung übliche Methode zur Kapitaldienstermittlung hat statischen Charakter und liefert nur ein angenähertes Ergebnis. Für eine genaue Berechnung ist der finanzmathematische Ansatz zu wählen; die Anschaffungskosten A sind mit dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor (KWF) zu multiplizieren:

KD = A · KWF = 100.000 · 0,149029 = 14.903 (€/Jahr)

Während der zehnjährigen Maschinennutzungsdauer tritt alljährlich eine Abweichung von 903 € zwischen dem genauen und dem Näherungswert des KD auf.

Beispiel:

Bei Finanzierungen stellt man den KD, den Zins- und Tilgungsdie...

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