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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 2285/09 EFG 2011 S. 260 Nr. 3

Gesetze: GewStG § 10a, GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit des § 10a GewStG

Leitsatz

  1. Gegen § 10a GewStG bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken, soweit dadurch der überperiodische Verlustausgleich beschränkt wird.

  2. Dem verfassungsrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzip genügt es, dass Verluste nach der im Gesetz angelegten Systematik überhaupt, sei es auch in einem anderen Veranlagungszeitraum, verrechnet werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 305 Nr. 5
EFG 2011 S. 260 Nr. 3
EStB 2011 S. 195 Nr. 5
XAAAD-57134

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 20.09.2010 - 8 K 2285/09

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