Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen; Rechtlicher Missbrauch von Steuergestaltungen
Leitsatz
Eine Ausnahme zum Grundsatz der Steuerfreiheit innergemeinschaftl. Lieferungen besteht dann, wenn die im Bestimmungsland vorgesehene
Besteuerung der konkreten Lieferung nach dem übereinstimmenden Willen von Unternehmer u. Abnehmer durch Verschleierungsmaßnahmen
und falsche Angaben gezielt umgangen werden soll, um den Beteiligten einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 25 Nr. 1 DStR 2011 S. 8 Nr. 12 DStRE 2011 S. 499 Nr. 8 EFG 2011 S. 185 Nr. 2 CAAAD-57128
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