Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. für an Beamten gezahlte Abfindung
Leitsatz
Erhält ein bei der Deutschen Telekom AG beschäftigter Postbeamter, der vorübergehend bei einer ehemaligen Tochtergesellschaft
tätig war, von dieser Tochtergesellschaft für das Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis eine Abfindung, scheidet eine Steuerfreiheit
der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG a.F. aus. Die Vorschrift findet keine Anwendung, da nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
das bislang ruhende Beschäftigungsverhältnis (bei der Telekom AG) wieder auflebt und zudem wegen Unkündbarkeit nicht einmal
theoretisch ein Arbeitsplatzverlust droht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 6 Nr. 17 TAAAD-57118
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FG des Saarlandes, Urteil v. 04.05.2010 - 1 K 1069/06
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