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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 13 V 295/10 A (E,L)

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, FGO § 69 Abs. 2 Satz 3

Prüfungsmaßstab bei Rechtmäßigkeitsbedenken der Finanzverwaltung – Anordnung einer Sicherheitsleistung

Leitsatz

  1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides sind ohne weitere Prüfung zu bejahen, wenn bereits nach Auffassung der Finanzverwaltung Unsicherheit über die Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen besteht.

  2. Die Finanzbehörde muss die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen, die es rechtfertigen, die AdV von der Gestellung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

  3. Eine solche Gefährdung besteht noch nicht deshalb, weil der Steuerschuldner seinen Wohnsitz im Ausland hat, wenn die Vollstreckbarkeit des Steueranspruchs aufgrund der EG-Beitreibungsrichtlinie gewährleistet ist.

Fundstelle(n):
RAAAD-57110

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 14.05.2010 - 13 V 295/10 A (E,L)

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