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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog hinsichtlich der Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben i. H. der steuerfreien Abgeordnetenpauschale modifiziert ().
Das und 2 BvR 2228/08 die gegen die BFH-Urteile (VI R 63/04 und VI R 13/06) erhobenen Verfassungsbeschwerden wegen fehlender hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat festgestellt, dass die Beschwerdeführer durch die gem. § 3 Nr. 12 EStG normierte Steuerbefreiung der nach den Abgeordnetengesetzen des Bundes und der Länder gewährten Abgeordnetenpauschalen nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt werden.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Ei...BStBl I S. 1516