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Kapitalwertberechnung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen
Ab müssen die Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen mit den neuen Vervielfältigern berechnet werden, die nach der Sterbetafel 2007/2009 des Statistischen Bundesamts (Stand: ) ermittelt wurden ().
Das BMF hat die Tabelle mit den neuen Werten gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG veröffentlicht. Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2007/2009 des Statistischen Bundesamts unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.