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Lexikon - Stand: 02.12.2010

Progressive Abschreibungen

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

P. A. sind Abschreibungen, die betragsmäßig von Jahr zu Jahr steigen.

Hinweis:

P. A. sind in der Praxis nahezu bedeutungslos, da steuerrechtlich stets und handelsrechtlich meist unzulässig. Kostenrechnerisch sind sie denkbar bei einer Anlage, deren Kapazität anfänglich nicht voll ausgelastet ist, wenn die Nutzung allmählich gesteigert wird.

Beispiel:

Mögliche Anwendungsfelder für die p. A. sind Wirtschaftsgüter, die erst nach einer längeren Aufbauphase ertragreich genutzt werden können (Forsten, Obstplantagen, Verkehrsbetriebe), und daneben solche, bei denen im Zeitablauf eine zunehmende Wertminderung zu verzeichnen ist. So gehen die Gutachter bei manchen Immobilien von p. A. aus, was allerdings in etlichen Fällen nicht mit den Markterfahrungen übereinstimmt.

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