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Lexikon - Stand: 02.12.2010

Preisobergrenze (POG)

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

POG ist der Höchstpreis einer Leistungseinheit, bei dem sich deren Verwendung im Betrieb gerade noch lohnt.

Problem:

Wie bei allen kostenrechnerischen Entscheidungen ist auch bei der Festlegung der POG die Frage der relevanten Kosten zu prüfen: Langfristig sind neben den variablen auch die abbaufähigen Fixkosten entscheidungsrelevant.

Beispiel:

Für die Festlegung der POG in der Praxis sind drei Fälle zu unterscheiden:

(1) Existiert für das benötigte Gut eine Alternative, d.h.Substitutionsgüter, so ist der Preis des Substitutionsguts als POG anzusetzen.

(2) Kann ein Gut nicht nur gekauft, sondern auch im eigenen Betrieb hergestellt werden, so bestimmt sich die POG beim Kauf durch die Kosten der Selbsterstellung (Eigenfertigung oder Fremdbezug).

(3) Besteht die Alternative zur Beschaffung des Guts im Verzicht auf die Herstellung des Endprodukts, so bestimmt sich die POG durch den entgangenen Gewinn (Opportunitätskosten) beim Nichtverkauf des Artikels.

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