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Lexikon - Stand: 02.12.2010

Platzkostenrechnung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

P. (Kostenplatzrechnung) ist eine Form der Kostenstellenrechnung, bei der die Kostenstellen so tief gegliedert werden, dass einzelne Arbeitsplätze oder Maschinen als Planungseinheit zur Verfügung stehen, für die dann Arbeitsstundensätze oder Maschinenstundensätze ermittelt werden.

Die Summe der Kosten eines solchen Teilbereichs bezeichnet man als Platzkosten.

Problem:

(1) Zwar lässt sich durch eine tiefere Kostenstellengliederung ein höherer Kostenanteil verursachungsgerechter zurechnen, jedoch wird dieser Vorteil durch zusätzliche Kosten erkauft (Kostenstellenpläne).

(2) Wenn die Istkosten zusammengefasst nach kompletten Kostenstellen abgerechnet werden, können jeweils nur die Kostenabweichungen der gesamten Kostenstellen, nicht aber die Abweichungen der Kostenplätze sichtbar gemacht werden. Somit steht der relativ genauen Planungsrechnung eine vergleichsweise grobe Kontrolle gegenüber.

(3) Es bleiben im Fall der Vollkostenrechnung immer noch einige Gemeinkostenarten, die den Kostenplätzen nicht direkt zuzurechnen sind und zu Umlagefehlern führen können.

Beispiel:

Der Platzkostensatz beträgt 90 €/h, die geplante ...

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