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Parallelkalkulation
P. (auch Doppelkalkulation) ist die Kombination von Voll- und Teilkostenrechnung, die nebeneinander durchgeführt werden.
(1) Bei der P. muss stets beachtet werden, dass die Teilkostenrechnung als Hauptrechnung und die Vollkostenrechnung als Nebenrechnung anzulegen ist.
(2) Der mit der P. verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand ist meist dann gerechtfertigt, wenn mindestens einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist:
öffentliche Aufträge, die nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten abzurechnen sind,
Betriebsvergleiche und Berichterstattung in großen Unternehmungen,
Inventurbewertung selbsterstellter Erzeugnisse (Inventur),
Erfolgsverantwortung bei Profit-Center,
Preispolitik (kurzfristige und langfristige Preisuntergrenze).
Die Ziele der P. lassen sich häufig auch mit Hilfe der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung (SFD) erreichen.