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IWB 23/2010 S. 859

Bulgarien | Ab 2011 gilt neues Versicherungsteuergesetz mit einem Steuersatz von 2 %

Das am in Kraft tretende neue Gesetz über die Steuer auf Versicherungsprämien (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 86/2010) sieht einen Satz von 2 % auf die auf der Grundlage von Versicherungsverträgen entrichteten Versicherungsprämien (Versicherungsentgelte) vor. Steuerpflichtige (Steuerschuldner) sind Versicherer sowie Steuervertreter für Versicherungen. Steuerbemessungsgrundlage sind die gezahlten Versicherungsprämien (sie sind im Versicherungsvertrag speziell auszuweisen und dem Versicherungsnehmer in offenem Ausweis in Rechnung zu stellen). Darin einbezogen sind auch laut Versicherungsvertrag gewährte Boni und Versicherunsprämienabschläge. Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind Verträge über Rückversicherungen und Zessionen, im Versicherungsk...

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