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OFD Münster | Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei nach DBA steuerfreien Arbeitslöhnen
Es ist gefragt worden, ob in Fällen von nach dem DBA Niederlande steuerfreien Arbeitslöhnen der ungekürzte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 S. 1 EStG oder der gekürzte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 S. 2 EStG für sonstige Vorsorgeaufwendungen in Betracht kommt. Ein in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber tätiger Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich der niederländischen gesetzlichen Sozialversicherung. Diese sieht neben einer verpflichtenden Grundsicherung mit einem festen Beitrag für jeden Arbeitnehmer auch einen einkommensabhängigen Beitrag vor. Dieser einkommensabhängige Beitrag wird jedoch vom Arbeitgeber erstattet. Gleichzeitig ist diese Erstattung als geldwerter Vorteil zu versteuern.
[i]Der gekürzte Höchstbetrag ist zu gewährenVorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. d. F. bis bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG in der Fassung ab können bis zu 2.400 € bzw. 2.80...