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BFH | Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen EG-Recht
Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar. Das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO regelt die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Ansprüche abschließend. Nach den Vorgaben des Unionsrechts muss das steuerrechtliche Verfahrensrecht auch keine weiterge-henden Korrekturmöglichkeiten für Steuerbescheide vorsehen.
Im Februar 2005 hatte der EuGH entschieden, dass es mit der Richtlinie 77/388/EWG unvereinbar sei, die Veranstaltung oder den Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei zu stellen, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung derselben Tätigkeit durch ...