Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietrecht | Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Kündigung durch gewerblichen Großvermieter
In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Daher sind die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt vom Mieter dann nicht zu erstatten.