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Lexikon - Stand: 01.12.2010
Rückwärtskalkulation
Begriff:
R. ist eine Art der Handelskalkulation (Kalkulation), bei der lediglich eine Größe, nämlich der Listeneinkaufspreis, beeinflussbar erscheint. Alle anderen Größen gelten als fest und können nicht beeinflusst werden. Man ermittelt dann, ausgehend vom Verkaufspreis (also rückwärts), jenen Listeneinkaufspreis, den man eben noch akzeptieren kann.
Beispiel:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die R. ergibt eine Preisobergrenze, bei der sich der Einsatz eines Wirtschaftsgutes im Betrieb gerade noch lohnt. Die Preisobergrenze kann wie folgt ermittelt werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verkaufspreis | |
– | geplanter
Gewinn |
– | Verwaltungskosten |
– | Vertriebskosten |
– | Fertigungslöhne |
– | Fertigungsgemeinkosten |
= | maximale
Materialkosten |
– | Materialgemeinkosten |
= | Materialpreisobergrenze |