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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Risikohandbuch

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Das R. dokumentiert das Risikomanagementsystem, insbesondere die Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements und ist allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Das R. umfasst die relevanten gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement eines Unternehmens, die grundlegende Definition des Risikos, die risikopolitischen Grundsätze und die Risikostrategie, die Ziele, Aufgaben, die Organisation und die Instrumente des Risikomanagements sowie Regeln zur Risikokommunikation und -überwachung.

Funktionen:

Das R. dient der Durchsetzung von Verhaltensregeln im Risikomanagement und der Schaffung einer Risikokultur (Steuerungsfunktion). Zudem speichert es relevantes Wissen (Informationsfunktion), unterstützt die Koordination aller am Risikomanagement beteiligten Unternehmensbereiche (Koordinationsfunktion), bildet die Grundlage für eine Prüfung des Risikomanagementsystems und dient als Nachweis für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung eines Früherkennungssystems nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Nachweisfunktion).

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