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Restwert- und Durchschnittswertverzinsung
Als Verzinsungsbasis zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen dienen bei den abnutzbaren Gegenständen des Anlagevermögens kalkulatorische Restwerte oder kalkulatorische Durchschnittswerte.
Bei der Restwertverzinsung ermittelt man die kalkulatorischen Zinsen auf der Grundlage der im Zeitablauf fallenden Restwerte. Folge: Die kalkulatorischen Zinsen nehmen im Lauf der Zeit ab.
Bei der Durchschnittswertverzinsung dient das durchschnittlich gebundene Kapital, die Hälfte des Ausgangswerts, als Bezugsbasis. Dann sind die kalkulatorischen Zinsen im Zeitablauf konstant.
(1) Die Restwertverzinsung hat zwar den Vorteil, die effektive Kapitalbindung des abnutzbaren Anlagevermögens in etwa wiederzugeben, sie belastet aber die einzelnen Abrechnungsjahre ungleichmäßig. In der Praxis findet man daher überwiegend die Durchschnittswertmethode, die nicht nur zu einer gleichmäßigen Zinsbelastung der Nutzungsjahre führt, sondern auch einfacher anzuwenden ist.
(2) In beiden Fällen errechnet man kalkulatorische Zinsen, die zu den Fixkosten gehören. Verfügt der Betrieb über eine Teilkostenrechnung, ist das gewählte Verfahren ...