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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Rente

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

R. ist die regelmäßige, periodische (monatliche, vierteljährliche, jährliche) Zahlung von Geldbeträgen.

Arten:

(1) Erfolgt die Zahlung zu Beginn der Periode, so liegt eine vorschüssige (pränumerando) R. vor, erfolgt sie zum Periodenende, handelt es sich um eine nachschüssige (postnumerando) R.

(2) Die Zeitrente läuft über einen bekannten Zeitraum. Die Leibrente ist zu zahlen, solange der Empfangsberechtigte lebt. Die ewige R. fällt zeitlich unbegrenzt an und stellt den Zinsertrag eines bestimmten Kapitals dar.

(3) Eine R. kann im Zeitablauf gleichbleiben, steigen oder fallen. In der Finanzmathematik versteht man unter R. im Regelfall eine gleichbleibende, periodische Zahlung.

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