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Lexikon - Stand: 01.12.2010
Erlösschmälerungen
sind Minderungen des Bruttoumsatzes durch Rabatte, Skonti, Boni, Warenrücksendungen (Retouren) und Forderungsausfälle. Der verbleibende Erlös wird als Nettoerlös oder Nettoumsatz bezeichnet.