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Lexikon - Stand: 01.12.2010

Einheitskurs und Kurszusätze

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Einheitskurs ist der vom Börsenmakler börsentäglich festgesetzte Kurs für jedes amtlich notierte Wertpapier. Er heißt auch Kassakurs. Die Kurszusätze ergänzen den Einheitskurs des jeweiligen Wertpapiers, so dass die Marktlage besser dargestellt wird und Schlussfolgerungen über die Börsentendenz gezogen werden können (Börsenkursermittlung, Börse und Börsenkurs).

Beispiel:

An der Frankfurter Wertpapierbörse kennt man die folgenden Kurszusätze (vgl. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, § 30).


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kurszusätze und Hinweise der Frankfurter Wertpapierbörse
Zusätze (Kurszusätze)
Zu den festgestellten Kursen müssen bei Ziffer 1 bis 5 außer den unlimitierten Kauf- und
Verkaufsaufträgen alle über dem festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge und alle
unter dem festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge ausgeführt sein. Inwieweit die
zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden
konnten, ergeben die Kurszusätze.
1.
b oder Kurs
ohne Zusatz
=
bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt.
2.
bG
=
bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten
Kaufaufträge müssen nicht vollständig aus...

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