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Durchschnittsprinzip
Das D. gehört zu den Kostenverteilungsprinzipien und verteilt die Gemeinkosten mittels Division gleichmäßig auf die Bezugsobjekte.
Im Falle der Einprodukt-Unternehmung teilt man die Gesamtkosten durch die Gesamtheit der Leistungseinheiten; im Falle der Mehrprodukt-Unternehmung ist eine Gemeinkostenverteilung auf die Kostenträger mittels Schlüsselung vorzunehmen (Gemeinkostenschlüsselung).
Andere Kostenverteilungsprinzipien sind: Tragfähigkeitsprinzip und Verursachungsprinzip. Letzteres sollte nach Möglichkeit angewendet werden.