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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Degressive Kosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

D. K. (unterproportionale Kosten) sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Beschäftigungsänderung um ein Prozent zu einer Kostenänderung von weniger als ein Prozent führt. Die Kosten K steigen also langsamer als die Ausbringungsmenge. Effekt: Mit steigender Ausbringungsmenge × sinken die gesamten Stückkosten k.

Beispiel:

Abb.: Die Kosten sind degressiv, wenn die Stückkosten sinken

Die Kostendegression kann durch den Verlauf der variablen Kosten bedingt und/oder durch den Fixkostenblock Kf verursacht sein, der sich bei zunehmender Beschäftigung auf eine größere Stückzahl verteilt.

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